Newsletter Bildungsauftrag Nord-Süd Nr. 112 / August 2016
Anfang Juli 2016 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) eine historische Resolution beschlossen: Darin werden Staaten dringend aufgefordert, private Bildungsträger zu regulieren und stärker in die staatliche Bildung zu investieren. So sollen negative Auswirkungen der Kommerzialisierung von Bildung gemindert werden. Während der 32. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (UNHRC) zum Recht auf Bildung wurde mit Zustimmung aller 47 Mitgliedsstaaten des UNHRC die Resolution A/HRC/32/L.33 beschlossen. Es ist nämlich eindeutig, dass die rasante und unkontrollierte Zunahme von privaten Bildungsträgern, hauptsächlich in Ländern des Globalen Südens, negative Folgen für das Menschenrecht auf Bildung haben kann. Der World University Service (WUS) und weitere weltweite Organisationen der Zivilgesellschaft begrüßen diese Resolution. Eine Pressemitteilung mit weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Informationsstelle.