Schleswig-Holstein: Klimaschutz- und Nachhaltigkeitscheck für die Landesverwaltung
(August 2022) Mit Kabinettsbeschluss vom 19. April 2022 wurde in Schleswig-Holstein als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutz- und Nachhaltigkeitscheck für die Landesverwaltung beschlossen. Dieser ist bei fast allen kabinettsrelevanten Vorgängen anzuwenden. Damit müssen zukünftig Kabinettsvorlagen, Gesetzesentwürfe und Förderrichtlinien dahingehend überprüft werden, ob und wie sie sich auf die nachhaltige Entwicklung des Landes im Sinne der UN-Agenda 2030 auswirken. Die Schaffung von mehr Sensibilisierung einerseits sowie mehr Transparenz für die Entscheiderinnen und Entscheider andererseits ist ein wesentlicher Mehrwert dieser Nachhaltigkeitsprüfung. Der konkrete Prüfmechanismus orientiert sich dabei am ersten Bericht des Landes zu den UN-Nachhaltigkeitszielen. Die Einführung des webbasierten Nachhaltigkeitschecks wird voraussichtlich im Spätsommer/Herbst dieses Jahrs abgeschlossen und dieser ist dann obligatorisch anzuwenden.
Info: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Ansprechpartner: Dennis Scheffler, Tel. 0431 988-7326, dennis.scheffler[at]melund.landsh.de, www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/nachhaltigkeit/Nachhaltigkeitsbericht/nachhaltigkeitsbericht_node.html