Published Date: 
12.08.2021

(August 2021) Die Stiftung Nord-Süd-Brücken verwaltet seit 1. Januar 2021 den SDG-Fonds. Für 2021 stehen noch Mittel zur Verfügung. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Förderanträge für Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit stellen. Die Projekte sollten sich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals – SDG) befassen und vorzugsweise den Klimawandel im Globalen Süden und die Handlungsmöglichkeiten des Globalen Nordens, Zusammenhänge der weltweiten Nahrungsmittelproduktion, globale Folgen der Corona-Pandemie sowie Ressourcennutzung und Menschenrechte behandeln. Die Förderung gilt für schulische und außerschulische Bildungsangebote, z. B. Projekttage und Seminare mit Kindern und Jugendlichen, Ausstellungen und Informationsveranstaltungen mit Erwachsenen. Auch Aktionen im öffentlichen und politischen Raum, etwa in Form von Konferenzen, Podiumsdiskussionen und Kampagnen, sind förderfähig. Mittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro können jeweils zum 20. eines Monats beantragt werden. Fördermittel von bis zu 15.000 Euro können zu sechs Fristen während eines Jahres beantragt werden. Die nächste Frist hierfür ist der 27. September 2021. Weitere Informationen sind auf der Website der Stiftung Nord-Süd Brücken zu finden.

Info: Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Str. 33a, 10405 Berlin, Tel. 030 42851387
Anprechpartnerin: Cora Steckel, Tel. 030 42851387, c.steckel[at]nord-sued-bruecken.de, https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderprogramme/in-sdg.html