Published Date: 
20.04.2024

Leitlinien der Entwicklungs-Zusammenarbeit des Saarlandes (2017)

 

  • Schutz natürlicher Ökosysteme und die Wahrung der ökologischen Belastungsgrenze
  • Umweltpakt Saar, an dem mittlerweile 150 saarländische Unternehmen teilnehmen und sich für eine dauerhaft umweltfreundliche Entwicklung der saarländischen Wirtschaft einsetzen
  • Die saarländische Landesregierung unterstützt Unternehmen und Kammern bei der Realisierung von Projekten, die eine nachhaltige und menschenwürdige Entwicklung im Globalen Süden fördern
  • Im Bereich des internationalen Handels mit Waren und Dienstleistungen sind zahlreiche Schieflagen und strukturelle Ungerechtigkeiten zu konstatieren, welche die auseinanderklaffende Schere zwischen Nord und Süd immer weiter spreizen
  • nachhaltig zu produzieren und zu wirtschaften, um in allen Wirtschaftsbereichen zu faireren Arbeitsbedingungen, ressourcen- und klimaschonen deren Produktions- sowie gerechteren Handelsbeziehungen beizutragen
  • Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich sowohl sozial und ökologisch verantwortlich als auch wirtschaftlich erfolgreich handeln
  • Produkte und Dienstleistungen sollen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen
  • Fairer Handel zielt insbesondere auf Waren, die im Zuge der internationalen Arbeitsteilung und aufgrund klimatischer und geografischer Bedingungen im Globalen Süden produziert oder gefördert werden
  • In Zusammenhang mit nachhaltigem Wirtschaften, Fairem Handel und nachhaltiger Landwirtschaft spielt auch nachhaltiger Konsum eine wesentliche Rolle
  • Nachhaltige Beschaffung soll die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindestanforderungen über die gesamte Lieferkette von Produkten, Unternehmen oder Organisationen auf Basis ökonomischer Nachhaltigkeit sicherstellen

Nachhaltigkeitsstrategie: Gemeinsam Verantwortung tragen für heute und morgen (2022)

 

1. Festigung eines nachhaltigen Entwicklungsweges 
1.1. Verankerung der Prinzipien Nachhaltiger Entwicklung in der Saarländischen Landesverfassung
1.2. Verankerung nachhaltiger Entwicklung als Gesamt- und Querschnittsaufgabe der Landesregierung
1.3. Aufsetzen eines strukturierten Prozesses für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
1.4. Etablierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses 
 
2. Stärkung des Grundverständnisses von Nachhaltiger Entwicklung in Politik und Verwaltung
 
3. Beteiligung der Bevölkerung und Zivilgesellschaft am Prozess einer nachhaltigen Entwicklung
3.1. Etablierung des Expertinnen- und Expertenteams Nachhaltigkeit
3.2. Stärkung der Partizipation von Bevölkerung und Zivilgesellschaft
3.3. Zeit für gesellschaftliches Engagement
 
4. Verankerung Nachhaltiger Entwicklung in der Gesellschaft
 
5. Priorisierte Handlungsfelder:
  • Energie und Klimaschutz
 
Nachhaltigkeitsstrategie: Gemeinsam Verantwortung tragen für heute und morgen (2022): ez-der-laender.de/sites/default/files/bundeslaender/Download/SL_Bericht_Nachhaltigkeit_Fortschreibung_SL_2022.pdf