Die häufigsten Fragen zu BPSA auf einem Blick

  • „Kann ich als Deutsche/r (mit deutschem Pass bzw. deutscher Staatsangehörigkeit) eine BPSA-Förderung bekommen?“ → NEIN, nur Studierende aus den Ländern des globalen Südens können die Förderung beantragen. Welche Länder dies sind, finden Sie in der DAC-Liste.
  • „Kann ich als Absolvent/in/Post-Graduate oder als Doktorand/in/Promovend/in eine Förderung erhalten?“ – NEIN, nur Studierende eines Bachelor- oder Masterstudienganges können gefördert werden.
  • „Ich erhalte ein Stipendium.“ → NEIN, in diesem Fall ist eine Förderung nicht möglich, denn Studierende, die bereits ein Stipendium erhalten (z.B. DAAD, Brot für die Welt), können im Rahmen dieser Stipendien oftmals noch eine Auslandsförderung beantragen.
  • „Ich erhalte BAföG, kann ich mich trotzdem bewerben?" → NEIN, BaFöG ist eine finanzielle Unterstützung. Hier gilt die gleiche Regelung wie für Stipendienempfänger/innen.
  • „Kann eine bPSA-Förderung mit anderen Auslandsförderprogrammen kombiniert werden kann. z.B.. „Erasmus+“?“→ NEIN, die BPSA-Förderung können nur diejenigen erhalten, die keinerlei andere finanzielle Unterstützung bekommen.
  • „Ich muss arbeiten, um meinen Lebensunterhalt und mein Studium zu finanzieren.“ → JA, wenn Sie für Ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, da Sie keine andere finanziellen Hilfen haben, teilen Sie mit dem Antrag die Höhe Ihres Einkommens mit.
  • „Ich studiere Medizin und möchte meine Famulatur im Ausland machen.“→ NEIN, hierzu verweisen wir auf das DAAD-PAGEL Programm. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • „Ich benötige ein Visum.“ → Visumsangelegenheiten muss jede/r Stipendiat/in bzw. der Antragsseller/ die Antragsstellerin rechtzeitig selbst klären.
  • „Wie erbringe ich den Nachweis des letzten Aufenthaltes im Heimatland?“ → Anhand der Visavermerke im Reisepass (Kopie).
  • „Wie bin ich im Ausland krankenversichert“ → Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird im Rahmen der Förderung für die geförderte Person abgeschlossen.
  • „Kann ich meine Reise selbst organisieren und einen Flug buchen?“→ NEIN, die Flugtickets werden direkt von STUBE Hessen gebucht, eine Erstattung von selbst organisierten Flügen ist nicht möglich.
  • „Wie häufig kann ich am BPSA-Programm teilnehmen?“→ Eine BPSA-Förderung ist nur einmalig möglich, eine Bewerbung allerdings mehrmals, falls zuvor keine positive Zusage erfolgt war.
  • "Ich habe ein Kind. Kann es mitreisen?"→ JA, die Mitnahme von Kindern bis zu 12 Jahren ist für Studierende mit Kind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • „Hilft mir STUBE Hessen bei der Praktikumssuche?“ → JEIN, Die Praktikumssuche erfolgt selbständig – gerne steht STUBE mit Rat und Tipps zur Seite.
  • „Gibt es eine Veranstaltung, die mich auf die Organistion eines BPSA-Auslandsaufenthalt vorbereitet?“ → JA, das BPSA-Seminar von STUBE Hessen.
  • "Muss ich am Seminar „Planung eines BPSA im Herkunftsland“ teilgenommen haben, um den Antrag zu stellen?“ – NEIN, dies ist aber sehr empfehlenswert und es ist zu beachten, dass der Nachweis einer Teilnahme an mindestens 3 STUBE Hessen-Seminaren eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist.

 

Noch Fragen? Schreiben Sie an stube[at]wusgermany.de.